Oh je, liebe Buchhändler – ausgerechnet in der Kategorie, wo man am wenigsten mit Produktsicherheit zu tun haben sollte, lauert jetzt eine fiese Abmahnfalle! Während die EU-Bürokraten sicher nur unser Bestes wollen, bringt die seit Dezember 2024 geltende Produktsicherheitsverordnung (GPSR) mal wieder das Potenzial mit, den Online-Handel so richtig aufzumischen. Besonders wenn Amazon dabei auch noch technisch patzt!
Was ist denn jetzt schon wieder los?
Stellt euch vor: Ihr verkauft Bücher auf Amazon – eigentlich ein ziemlich entspanntes Geschäft ohne gefährliche Chemikalien, verschluckbare Kleinteile oder Stromschlaggefahr. Trotzdem müsst ihr seit der GPSR brav die Herstellerdaten und Sicherheitshinweise für eure Produkte angeben.
Dumm nur, dass Amazon in der Kategorie „Bücher“ – ihr ahnt es schon – genau diese Angaben gar nicht anzeigt! Während bei E-Books und Audible-Hörbüchern der Abschnitt „Sicherheits- und Produktressourcen“ zumindest sichtbar ist (wenn auch oft leer), fehlt er bei gedruckten Büchern komplett. Poof, weg, nicht da!
Das perfekte Setup für Abmahnhaie
Obwohl ihr als brave Händler alle Angaben im Backend hinterlegt habt, werden sie euren Kunden nicht angezeigt. Und wer bekommt potenziell die Abmahnung? Natürlich IHR! Das ist, als würdet ihr ein Warnschild auf euer Grundstück stellen, das dann jemand nachts klaut – und ihr werdet trotzdem belangt, wenn ein Besucher in die nicht markierte Grube fällt.
Besonders ärgerlich: Angeblich waren die Hinweise vor dem Inkrafttreten der GPSR noch sichtbar, sind aber seit Anfang 2025 wie vom Erdboden verschluckt. Timing ist eben alles!
Wer ist eigentlich verantwortlich?
Hier wird’s richtig absurd: Obwohl Amazon das technische Problem verursacht, bleibt die rechtliche Verantwortung bei euch als Händler. In der EU-Logik seid ihr dafür verantwortlich, eure Produkte GPSR-konform anzubieten – auch wenn die Plattform, die ihr nutzt, das technisch gar nicht ermöglicht.
Selbst Amazon könnte theoretisch abgemahnt werden, wenn sie als Verkäufer auftreten. Aber seien wir ehrlich – wer legt sich schon gerne mit einem Techriesen an, wenn es auch kleine Buchhändler gibt, die man abmahnen kann?
Die Community reagiert
Dass hier etwas gehörig schiefläuft, zeigen auch die Kommentare unter dem Originalartikel. Reiner fragt sich völlig zurecht, warum die GPSR überhaupt für Bücher gelten soll – außer dem „Risiko, dass Leser schlauer werden“, ist da wohl nicht viel zu befürchten.
Und Melanie bringt es auf den Punkt: Warum sollen Händler für etwas abgemahnt werden, wofür sie nichts können? Sie spricht von einem „massiven Fehler im Rechtssystem“ und bezeichnet Händler als „moderne Sklaven von Amazon“ – starke Worte, aber in diesem Kontext durchaus nachvollziehbar.
Was tun?
Bis Amazon das Problem behebt, steckt ihr als Buchhändler in einer klassischen Zwickmühle:
- Weiter auf Amazon verkaufen und das Abmahnrisiko in Kauf nehmen
- Den Buchverkauf auf Amazon vorerst einstellen (und damit Umsatz verlieren)
- Auf alternative Plattformen ausweichen
- Beten, dass Amazon schnell reagiert
Immerhin ein kleiner Trost: Abmahnungen sind zwar nervig und kostspielig, aber in diesem Fall könntet ihr zumindest gute Argumente haben, warum ihr technisch gar nicht in der Lage wart, die GPSR-Vorgaben zu erfüllen.
Fazit: Digitaler Wildes Westen trifft EU-Bürokratie
Diese Geschichte zeigt einmal mehr, wie kompliziert es geworden ist, im Online-Handel zu bestehen. Zwischen immer neuen EU-Vorschriften und den technischen Eigenheiten der großen Plattformen wird es für kleine und mittlere Händler zunehmend schwieriger, überhaupt noch regelkonform zu arbeiten.
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