Okay, aufgepasst, Online-Welt! Am 28. Juni 2025 geht das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Deutschland an den Start. Klingt erstmal sperrig, aber es ist wichtig: Es geht darum, deine digitalen Produkte und Services für alle fit zu machen – also auch für Menschen mit Behinderungen.
„Oh nein, noch mehr Regeln? Muss ich jetzt mein ganzes Sortiment umkrempeln?“ – Verständliche Frage! Aber keine Panik. Das Gesetz hat einen klaren Fokus. Wir bringen Licht ins Dunkel und haben die Must-Knows aus zwei Onlinehändler News Artikeln für dich als Online-Händler oder Startup auf den Punkt gebracht. Auch, wenn du Produkte „nur“ weiterverkaufst. Let’s go!
1. Die gute Nachricht zuerst: Nicht ALLES muss barrierefrei sein!
Entwarnung: Das BFSG zielt nicht auf jedes x-beliebige Produkt. Dein Lager voller cooler Klamotten, handgemachter Deko oder einfacher Gadgets ohne digitalen Schnickschnack ist safe.
Check mal, welche Tech-Gadgets wirklich auf der Liste stehen:
- Computer & Co. + Betriebssysteme:
- ✅ Ja: PCs, Laptops, Tablets, Smartphones, Mini-PCs (Raspberry Pi & Co.), plus die OS (Windows, macOS, iOS, Android…).
- ❌ Nein: Einzelne Monitore/Tastaturen (wenn solo verkauft), Smart-Home-Geräte mit fest verbautem Mini-Screen (z.B. Kühlschrank), Handyhüllen.
- Gadgets für Telko-Dienste (interaktiv):
- ✅ Ja: Smartphones (Doppeltreffer!), Router, Modems.
- ❌ Nein: Reine Smart-TVs (andere Baustelle!), Babyphones im Heim-WLAN. (Wird knifflig, wenn Geräte über öffentliche Netze funken).
- Gadgets für Streaming & Co. (interaktiv):
- ✅ Ja: Smart-TVs mit Apps (Netflix & Co.), Streaming-Boxen/-Sticks (Fire TV, Apple TV), Konsolen mit Streaming, Internet-TV-Boxen.
- ❌ Nein: Simple Glotzen ohne Internet, reine DVD/Blu-ray-Player.
- E-Reader:
- ✅ Ja: Dedizierte Geräte wie Kindle, Tolino, Kobo.
- ❌ Nein: Tablets (zählen als Computer), reine PDF-Reader.
Und welche Online-Dienste sind im Fokus?
- Online-Shops und Marktplätze:
- ✅ Ja: Dein eigener Webshop (egal welches System!), Verkaufen auf Amazon, eBay etc., Buchungsportale, Verkaufs-Apps.
- ❌ Nein: Reine Info-Websites (Blogs ohne Shop), reine B2B-Plattformen.
- E-Books und Lese-Software:
- ✅ Ja: Digitale Bücher (EPUBs!), Reader-Apps (Kindle App etc.), Webreader, Online-Buchausleihen.
- ❌ Nein: Simple PDFs, Word & Co.
Das Wichtigste zum Anwendungsbereich – kurz & knapp:
- 🎯 Hauptzweck zählt: Ein Smartphone ist primär zum Telefonieren/Surfen da, auch wenn’s mehr kann.
- 🏭 Hersteller in der Hauptverantwortung: Die technische Barrierefreiheit ist deren Job.
- 🏢 Ausnahme für Mini-Unternehmen (Achtung!): Bist du ein Kleinstunternehmen (unter 10 Leute & Mini-Umsatz)? Dann bist du bei den Pflichten für Dienstleistungen (z.B. deinen Shop umbauen) fein raus. ABER: Diese Ausnahme gilt NICHT für die Pflichten beim Verkauf von Produkten!
- 📅 Stichtag ist entscheidend: Das Gesetz gilt für Neues, das nach dem 28. Juni 2025 auf den Markt kommt. Alte Lagerware darfst du weiter abverkaufen.
2. Deine Rolle im Spiel: Mehr als nur Pakete weiterreichen
Auch wenn du die Produkte nicht selbst baust – als Händler bist du ein wichtiger Teil der Kette. Das BFSG nimmt dich mit in die Pflicht. Deine Mission, kurz gesagt: Checken, Dokumentieren, im Zweifel Stopp sagen & Bescheid geben.
Deine zentralen Händlerpflichten – Klartext:
- Der Pre-Sale-Check: Prüfen & Dokumentieren
- CE-Zeichen drauf? (Basic-Check für EU-Konformität).
- Papiere vollständig? Liegt die Konformitätserklärung vom Hersteller vor? (Das ist das offizielle „Passt!“-Dokument fürs BFSG).
- Hersteller/Importeur fit? Sieht alles plausibel aus? Bei Import: Hat der Importeur geliefert?
- Dokumentieren! Du musst nachweisen können, dass du die Unterlagen gecheckt hast. Fehlt was? Nachhaken!
- Archivieren: Pack die Nachweise (Konformitätserklärung etc.) für mindestens 5 Jahre weg. Sicher ist sicher.
- Pro-Tipp: Du musst kein Ingenieur sein. Check nur, ob die richtigen Papiere da sind und Sinn ergeben. Standard-Checklisten & Lieferanten-Bestätigungen sind Gold wert!
- Red Flag? Verkauf stoppen!
- Wirkt ein Produkt nicht barrierefrei (z.B. Touchscreen ohne Sprachausgabe)? Fehlen Papiere? Gibt’s berechtigte Kunden-Beschwerden? Dann: Verkauf sofort stoppen!
- Pause, bis klar ist, ob das Produkt BFSG-konform ist.
- Hersteller/Importeur kontaktieren.
- Bleibt der Verdacht? Keine schnelle Lösung? Dann musst du die Marktüberwachung informieren (ja, die gibt’s wirklich!).
- Mit den Behörden kooperieren (wenn sie anklopfen)
- Wenn die Marktüberwachung (z.B. die neue MLBF) Infos will, musst du liefern können: Konformitätserklärung, andere Nachweise, deine internen Checks.
- Es geht darum zu zeigen: „Hey, ich hab meine Hausaufgaben gemacht und nur Zeug verkauft, für das der Hersteller grünes Licht gegeben hat.“
3. Fazit & Dein Action Plan für 2025
Das BFSG bringt neue Aufgaben, auch für dich als Händler. Die technische Hauptarbeit liegt beim Hersteller, aber du bist ein wichtiges Glied in der Kette. Sieh es als Chance: Barrierefreie Produkte erreichen mehr Menschen!
Dein Fahrplan – Was jetzt zu tun ist:
- Scope Check: Fällt dein Angebot überhaupt unters BFSG? (Siehe Listen oben).
- Bau dir Prozesse: Entwickle eine Routine für den Check & die Doku der Nachweise (Wareneingang, vor Verkaufsstart).
- Sprich mit Lieferanten: Klär jetzt mit Herstellern/Lieferanten, dass du die Nachweise (Konformitätserklärung!) brauchst. Schriftlich bestätigen lassen!
- Archiviere smart: Richte ein System ein, wo du die Dokumente easy findest und 5+ Jahre aufbewahrst.
- Brief dein Team: Alle relevanten Leute (Einkauf, Produktmanagement…) müssen Bescheid wissen.
- Hol dir Support: Unsicher? Frag Experten (Recht, Barrierefreiheit).
Klar, das ist erstmal Aufwand. Aber mit einem Plan bist du safe und zeigst, dass dein Business nicht nur läuft, sondern auch inklusiv denkt. Pack’s an – du schaffst das! 💪
Deine Detaillierte BFSG-Checkliste für Online-Handel & Startups
Phase 1: Analyse & Planung (So schnell wie möglich!)
[ ]
Betroffenheit klären:[ ]
Welche deiner Produkte fallen konkret unter das BFSG? (Liste erstellen: PCs, Laptops, Smartphones, Router, Smart-TVs, E-Reader etc.)[ ]
Fällt dein eigener Online-Shop (Website/App) als Dienstleistung unter das BFSG? (Standardantwort: Ja).
[ ]
Kleinstunternehmer-Status prüfen:[ ]
Erfüllst du die Kriterien (< 10 Mitarbeiter UND Jahresumsatz ≤ 2 Mio. € ODER Jahresbilanzsumme ≤ 2 Mio. €)?[ ]
Wichtig: Verstehen, dass diese Ausnahme (falls zutreffend) dich nur von den Pflichten für deinen eigenen Shop befreit, nicht von den Prüfpflichten für die Produkte, die du verkaufst!
[ ]
Verantwortlichkeiten festlegen: Wer im Team ist für die BFSG-Umsetzung zuständig (Einkauf, Produktmanagement, IT/Webentwicklung, Recht)?[ ]
Zeitplan erstellen: Realistische Deadlines für die einzelnen Schritte bis Juni 2025 setzen.[ ]
Budget einplanen: Mögliche Kosten für Shop-Anpassungen, externe Beratung oder Audits berücksichtigen.
Phase 2: Umsetzung – Verkaufte Produkte (Laufend bis Juni 2025)
[ ]
Lieferanten/Hersteller kontaktieren:[ ]
Alle Lieferanten der betroffenen Produkte identifizieren.[ ]
Proaktiv ansprechen und über BFSG-Konformität sprechen.
[ ]
Nachweise einfordern:[ ]
Schriftliche Bestätigung der BFSG-Konformität für alle ab Juni 2025 gelieferten, betroffenen Produkte verlangen.[ ]
Anfordern der EU-Konformitätserklärung (muss Barrierefreiheit gemäß EAA/BFSG abdecken).[ ]
Sicherstellen, dass Produkte das CE-Zeichen tragen.
[ ]
Prozess für Wareneingang definieren:[ ]
Wie wird bei Lieferung geprüft, ob die notwendigen Dokumente (mind. Konformitätserklärung) vorliegen oder zugesagt wurden?[ ]
Was passiert, wenn Dokumente fehlen oder unplausibel sind? (Ware sperren? Lieferant kontaktieren?)
[ ]
Dokumentationssystem aufbauen:[ ]
Wo und wie werden die Konformitätserklärungen und Prüfvermerke gespeichert (digital/physisch)?[ ]
Sicherstellen, dass die Dokumente mindestens 5 Jahre auffindbar sind.
Phase 3: Umsetzung – Eigener Online-Shop (Laufend bis Juni 2025)
(Dieser Abschnitt ist nur relevant, wenn die Kleinstunternehmer-Ausnahme für Dienstleistungen NICHT greift oder du sie nicht nutzen möchtest)
[ ]
Barrierefreiheits-Audit durchführen (lassen):[ ]
Den aktuellen Stand der Barrierefreiheit deines Shops (Website/App) analysieren. Orientierung an den WCAG 2.1 Richtlinien, Konformitätsstufe AA ist gängige Praxis.[ ]
Bereiche identifizieren, die nicht konform sind (z.B. Tastaturbedienbarkeit, Screenreader-Kompatibilität, Kontraste, Formulare, Alternativtexte für Bilder, verständliche Navigation).
[ ]
Maßnahmenplan erstellen:[ ]
Notwendige technische und redaktionelle Anpassungen auflisten und priorisieren.
[ ]
Anpassungen umsetzen:[ ]
Technische Änderungen im Code, Design und CMS vornehmen.[ ]
Inhalte überarbeiten (z.B. klare Sprache, Alternativtexte).
[ ]
Testen:[ ]
Shop mit verschiedenen assistiven Technologien testen (lassen) (z.B. Screenreader wie NVDA/JAWS, reine Tastaturnavigation).[ ]
Browserübergreifende Tests durchführen.
[ ]
Erklärung zur Barrierefreiheit erstellen/aktualisieren:[ ]
Eine Seite im Shop einrichten, die den Stand der Barrierefreiheit beschreibt und Kontaktmöglichkeiten für Feedback bietet.
Phase 4: Laufende Prozesse & Dokumentation (Ab sofort & nach Juni 2025)
[ ]
Regelmäßige Produkt-Checks: Die Prüfung der Konformitätsdokumente als festen Bestandteil des Wareneingangs etablieren.[ ]
Archivierung pflegen: Sicherstellen, dass alle Nachweise systematisch abgelegt und aufbewahrt werden.[ ]
Prozess für Kundenfeedback: Einen Kanal definieren, über den Kunden Barrieren melden können, und festlegen, wie darauf reagiert wird.[ ]
Prozess für Nichtkonformität: Festlegen, wie verfahren wird, wenn sich nach dem Verkauf herausstellt, dass ein Produkt nicht konform ist (Information an Kunden/Behörden?).[ ]
Prozess für Behördenanfragen: Wer ist zuständig und wie wird auf Anfragen der Marktüberwachung reagiert? Welche Dokumente müssen schnell verfügbar sein?[ ]
Team schulen: Alle relevanten Mitarbeiter über ihre Pflichten und die Prozesse informieren.[ ]
Regelmäßige Überprüfung: Die Wirksamkeit der Prozesse regelmäßig bewerten und bei Bedarf anpassen.
Phase 5: Sonderfälle & Weiteres
[ ]
Importierte Waren: Wenn du Produkte direkt aus Nicht-EU-Ländern importierst, trägst du möglicherweise zusätzliche Herstellerpflichten – prüfen![ ]
Stichtagsregelung beachten: Das Gesetz gilt für Produkte/Dienstleistungen, die nach dem 28.06.2025 neu angeboten/in Verkehr gebracht werden. Lagerware darf weiter verkauft werden.[ ]
Rechtsberatung einholen: Bei Unsicherheiten oder komplexen Fragen professionellen Rat suchen.[ ]
Informiert bleiben: Auf aktuelle Veröffentlichungen oder Leitfäden der Behörden achten.
Disclaimer: Diese Checkliste dient der Orientierung und ersetzt keine rechtliche Beratung. Die spezifischen Anforderungen können je nach Geschäftsmodell variieren.
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